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Aufgrund neuer Sicherheitsempfehlungen der Flugsicherheitsbehörde EASA haben mehrere Fluggesellschaften die Vorgaben zur Mitnahme von Powerbanks angepasst. Diese dürfen jetzt ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden, nicht mehr im Aufgabegepäck. Außerdem dürfen Powerbanks während des Fluges weder zum Aufladen von elektronischen Geräten genutzt noch selbst geladen werden.

Es bleibt die Mitnahme von zwei Powerbanks pro Person mit einer maximalen Leistung von 100 Wattstunden pro Powerbank erlaubt. Um mögliche Zwischenfälle schneller bemerken zu können, dürfen die Powerbanks aber nicht mehr im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden sondern müssen am Körper oder unter dem Vordersitz verstaut werden.

Die neuen Regelungen gelten für die Lufthansa Group, darunter fallen folgende Fluggesellschaften: Lufthansa, Eurowings, Discover Airlines, Austrian Airlines, Swiss, Edelweiss, Brussels Airlines und Air Dolomiti. Wir empfehlen Ihnen, ihre Geräte vor dem Abflug vollständig aufzuladen und sich vor Reiseantritt immer über die geltenden Bestimmungen zu informieren.